Ja! Da ist er: Der Hoffnungsschimmer für den Urlaub in Kolobrzeg (Kolberg)! Die ersten Öffnungsmaßnahmen sind angekündigt, wenn auch die Corona-Zahlen noch nicht wirklich niedrig sind. Und: Hotels öffnen ab dem 8. Mai! Restaurants dürfen Außenbereiche ab dem 15. Mai öffnen und voraussichtlich Ende Mai bereits die Innenbereiche. Natürlich immer mit Hygieneauflagen, klar.
Maskenpflicht gilt weiterhin an öffentlichen Orten, ebenso der 1,5-Meter-Mindestabends. Mehr als 5 Personen dürfen sich auch nicht treffen. Und Achtung: Wer nach Polen reist und zurückkommt, muss in die Quarantäne. Und vor der Einreise ist der Nachweis einer Impfung oder eines negativen Tests notwendig.
Was bereits gilt:
- Einheitliche Sicherheitsvorschriften im ganzen Land, Wiedereröffnung von Haar- und Schönheitssalons
- Sport in Außenanlagen begrenzt auf 50 Personen
- Sport in Inneneinrichtungen und Schwimmbädern für organisierte Gruppen von Kindern und Jugendlichen bei maximal 50 % Belegung
Konkret sehen die Planungen so aus (Stand 4.4.2021):
Ab dem 4. Mai:
- Wiedereröffnung von Kunstgalerien und Museen, mit einer Grenze von 1 Person pro 15 m² und unter strengen Hygienevorschriften
- Wiedereröffnung von Bau- und Möbelgeschäften und Einkaufszentren, mit einer Grenze von 1 Person pro 15 m² und unter strengen Hygienevorschriften
- Kirchen: Limit von 1 Person pro 15 m² und Empfehlung zum Feiern im Freien
- Vollzeit-Lernen in Anwesenheit der Klassen 1-3 der Grundschule unter strengen Hygienevorschriften
Ab dem 8. Mai:
- Wiedereröffnung der Hotels für Gäste ohne mehr als 50 % Belegung (Restaurants und Wellnessbereiche bleiben geschlossen)
Ab dem 15. Mai:
- Abschaffung der Verpflichtung, Masken im Freien zu tragen, wenn die Infektionsrate unter 15 pro 100.000 Menschen sinkt. Die Verpflichtung, Nase und Mund zu decken, drinnen, mit einer Maske bleibt unverändert
- Wiedereröffnung des Restaurants im Freien (Garten) unter strengen Hygienevorschriften (sicherer Abstand zwischen Tischen und Personenbegrenzung pro Tisch)
- Wiedereröffnung von Kinos und Open-Air-Theatern mit einer maximalen Belegung von 50 % und unter strengen Hygienevorschriften
- Möglichkeit, Veranstaltungen wie Hochzeiten und Kommunionen im Freien zu organisieren, mit einer Begrenzung von 25 Personen und unter strenger Hygieneregelung (sicherer Abstand zwischen Tischen und Personenbegrenzung pro Tisch)
- Grund- und Sekundarschulen: Hybrid-Lernen für die Klassen 4-8 der Grundschulen und für die Klassen 1-4 der Sekundarschulen unter strengen Hygienevorschriften
- Sport in Außenanlagen mit maximal 25 % des Publikums
Ab 29. Mai:
- Wiedereröffnung von Restaurants im Innenbereich mit einer maximalen Belegung von 50 % und unter strengen Hygienevorschriften (sicherer Abstand zwischen Tischen und Personenbegrenzung pro Tabelle)
- Möglichkeit, Veranstaltungen wie Hochzeiten und Kommunionen in Innenräumen zu organisieren, mit einer Begrenzung von 50 Personen und unter strenger Hygieneregelung (sicherer Abstand zwischen Tischen und Personenbegrenzung pro Tisch)
- Wiedereröffnung von Kinos und Theatern mit einer maximalen Belegung von 50 % der Anlage und unter strengen Hygienevorschriften
- Sport in Inneneinrichtungen und Schwimmbädern für alle mit einer maximalen Belegung bis zu 50 % (mit Publikum)
- Sport in Fitnessstudios und Fitnessclubs mit einem Limit von 1 Person pro 15 m² und unter strengen Hygienevorschriften
- Grund- und Sekundarschulen: lernen in Anwesenheit für alle Studenten unter strengen Hygienevorschriften
Quellen: https://www.gov.pl/web/koronawirus/nowe-zasady-profilaktyki-przeciw-covid-19 , https://reopen.europa.eu/de/map/POL, https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Polen-lockert-schrittweise-Corona-Beschraenkungen,coronavirus5150.html und https://www.reisevor9.de/destinations/polen-oeffnet-hotels-ab-samstag
Bleiben Sie gesund!
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